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| | |-+  Kündigung wegen Eigenbedarf nach Kauf als Vermieter 0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema. « vorheriges nächstes »
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Autor Thema: Kündigung wegen Eigenbedarf nach Kauf als Vermieter  (Gelesen 366 mal)
alfagtv_v6tb
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Beiträge: 1


« am: 07.02.2010, 10:16:00 »

Hallo, wir haben vor kurzem eine DHH gekauft. Direkt nachdem wir im Grundbuch eingetragen waren haben wir die Mieter der DHH wegen Eigenbedarf gekündigt. Die Kündigung wurde bereits von unserem Anwalt verfasst. Dieser listete zahlreiche zutreffende Gründe, weswegen wir die DHH selbst nutzen möchten / müssen. Ein Grund daraus ist das unsere bisherige Eigentumswohnung zu Ende März verkauft ist uns wir diese räumen müssen. Des Weiteren die anstehende Familienplanung und auch die Lage für unser jetziges Kind wurde mit berücksichtigt, da wir der Zeit direkt an eine Hauptstr. weohnen. Die DHH liegt in einem verkehrsberuhigtem Bereich und auch unsere beiden Arbeitswege sind durch die Lage sehr viel besser, da wir nicht mehr quer durch die Innenstadt fahren müssen. Nun waren wir Gestern bei den Mietern und mit dem Verkäufer der DHH. Dieser wollte mit uns und den Mietern eine abschliessende Übergabe durchführen. Als wir klingelten öffnete der Mieter die Tür aber sagte nur zu meiner Freundin und mir, "sie muss ich ja rein lassen, aber sie nicht" zu dem ehemaligem Eigentümer der DHH. Als wir dann im Haus waren und uns alles anschauten redete der Mieter nicht lange herum und sagte uns direkt, dass unsere Kündigung schon bei seinem Anwalt liege und er samit Familie da nicht so einfach raus gehen würde, da er den Platz von 5 Zimmern benötigt. Was eigentlich nicht der Wahrheit entspricht, da ein Zimmer nur Gästezimmer und ein weiteres Zimmer nur Büro für seine Firma ist. Des Weiteren nutzt er ein Kinderzimmer und ein Schlafzimmer. Also ist das Haus unserer Meinung viel zu groß für seine Familie und ihn. Wie stehen die Chancen, dass er Wirderspruch gegen unsere Kündigung wegen Eigenbedarfs einlegt, bzw. mit diesem auch durch kommt? Danke für eure Antworten schon einmal vorab an dieser Stelle. Gruß alfagtv_v6tb

Habe noch ein paar weitere Infos: ...

Die Familie des Mieters besteht aus 3 Personen, 2 Erwachsene und ein Kind.
Unser Vorteil dabei ist aber, dass wir aus dem Grund da wir zu wenig Platz haben und die Familienplanung ja auch mal weiter gehen muss von unserer 69qm ETW auf die DHH umsteigen wollen. Die Wohnung ist bereits zum 31.03.2010 verkauft und wir müssen dann raus! 
Halt wie bei uns auch. 
Was passiert denn wenn er nun Widerspruch gegen die Kündigung erhebt? Sind da die in meiner Anfrage genannten Gründe ausreichend?
Wir lange kann es sich in diesem Fall hin ziehen? 
Danke für eure Anworten!!!
Gespeichert
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